
Exklusive Fachkräftevermittlung im
Sport-Management
Unsere Vision
Willkommen bei WEP Personal GmbH
Wir bringen Menschen zusammen!
Sportmanagement
Ihr Experte für Sportmanagement, Logistik und Personalvermittlung im Pferdesport. Wir verknüpfen qualifizierte Fachkräfte mit führenden Akteuren der Pferdesportbranche in Deutschland und europaweit. Unsere spezialisierten Lösungen sind auf die individuellen Anforderungen jedes Kunden zugeschnitten. Die Logistik liefern unsere Experten gleich mit.
Verkauf von internationalen Sportpferden
Sie suchen ein Springpferd mit Erfahrung auf internationalen Turnieren. Sprechen Sie uns an, wir haben die Kontakte!
Leonard T&LZ (6y)
international gesprungen bis 1,35 m
Teilnahme Weltmeisterschaft 2024
Teilnahme Spanischen Meisterschaften 2024
Erfahrung auf großen Internationalen Turnieren
Quinoa Buzalen (11y)
international gesprungen bis 1,10 m
Nationale und Internationale Championships 2023
Nationale und Internationale Championships 2024
Teilnahme Spanische Meisterschaften 2023/2024
Logistik
Wir lieben Logistik – da kommen wir her, hier haben wir exzellente Kontakte. Wir sind spezialisiert auf die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Logistik. Namenhafte deutsche Unternehmen zählen zu unseren Kunden.


















Entdecken Sie Ihre Zukunft
Willkommen bei WEP Personal GmbH, wo wir Sie dabei unterstützen, Ihre Karriere zu gestalten. Entfalten Sie Ihr Potenzial und erreichen Sie neue Höhen in Ihrer beruflichen Laufbahn.
Sportmanagement-Spezialist (m/w/d)
Als Sportmanagement-Spezialist leiten Sie ein Team und sichern die besten Fachkräfte für unsere Partner. Sie haben ein Management Studium und erste Erfahrungen – und vor allem, Sie lieben Pferde!
Show groom for Andalucian Sunshinetour (m/w/d)
If you speak fluent English and have experience working with horses and managing teams, we are looking for you from February 23 to April 30, 2024. You will be responsible for taking care of 5 horses and keeping a close eye on schedules. We are hiring on a freelance basis, and the job location is Vejer de la Frontera, Spain.
Spain
Logistikleiter (m/w/d)
Als Logistik-Experte führen Sie den Bereich Lager & Versand, erstellen Personalpläne und haben den Überblick über die einzulagernden Waren. Sie sind zusätzlich Reitsport-interessiert und können eine Kandare von einer Trense unterscheiden, dann suchen wir Sie . Unser Kunde ist ein Familienunternehmen und steht für Innovation, menschlichen und persönlichen Umgang.
Verkaufsmitarbeiter für Megastore (m/w/d)
Sie haben Erfahrungen im Einzelhandel und beraten gern Kunden, dann bewerben Sie sich! Körperliche Arbeit und Stress ist kein Problem für Sie. Sie können auch mal 5e gerade sein lassen, dann passen Sie perfekt zu unserem Kunden. Nach 6-monatigem Einsatz über GVP-Tarifvertrag – Übernahme beim Kunde!
Lippstadt
Unser Team von Spezialisten für das
Personal-Management
Unser engagiertes Team bei WEP Personal GmbH bietet umfassende Erfahrung und Fachwissen in den Bereichen Logistik und Sportmanagement, um unseren Kunden den optimalen Service zu bieten. Mit vielfältigen Hintergründen decken wir verschiedene Bereiche ab.

Jana Etzel
Geschäftsführerin

Hanna Simoncik
Verkaufsleiterin Sportmanagement

Lars Wlotzka
Spezialist Logistik

Estrella Lopes
Event-Koordinatorin, Sponsoring
Bereit, neue Höhen zu erreichen?
Planen Sie einen Termin mit uns und entdecken Sie, wie wir Ihr Sportmanagement optimieren können.
Stimmen unserer Partner
Erleben Sie inspirierende Erfolgsgeschichten von Partnern, die von unserer Sportmanagement-Expertise profitiert haben und uns weiterempfehlen. Erfahren Sie, wie wir sie auf ihrem Weg begleitet haben.
Der Pferdesport ist meine Leidenschaft. Für mich war daher früh klar, dass ich auch in der Pferdebranche arbeiten möchte. Dank WEP habe ich den passenden Job im Bereich Pferde-wirtschaft gefunden. Mein Fachwissen kann ich nun optimal anwenden.

Lisa Franken
Marketing-Managerin eines Sportunternehmens
Ich biete umfassende Betreuung für Reiter und ihre Pferde an, von der Ausbildung und Fütterung bis zur Turnierbegleitung. Nur unter idealen Bedingungen können beste Ergebnisse erreicht werden. WEP ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit. Ich empfehle die WEP Personal.

Judith Köhler
Eventmanagement iSt Bildung
Die Branche bietet ein spannendes Betätigungsfeld und ist für viele Erfüllung. Als Manager schaffe ich nun meinen ganz persönlichen Erfolg.
WEP hat beste Kontakte!

Christian Wölms
Teamleiter im Bereich Sport-Logistik
Kontaktieren Sie uns für spezialisierte Sportmanagement-Lösungen
europaweit
WEP Personal GmbH
Spielplatzstrasse 21, 59555 Lippstadt
Telefon: +49 (0) 2941 – 958 90 65
jana.etzel@wep-personal.de
Inhaber/Geschäftsführer: Jana Etzel
Register-Nummer: Amtsgericht Paderborn, HRB 15266
USt-IdNr. gem. §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 290455375
Haftungshinweise gem. Impressum
Datenschutz & rechtliche Hinweise

Nutzungsbedingungen
Version November 2024
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, lesen Sie bitte diese Nutzungsbedingungen. Wir erinnern Sie daran, dass WEP Personal GmbH seinen Kunden keinen freien Zugang zu seiner Datenbank gewährt. Daher wird Ihr Profil erst nach vorheriger Abstimmung individuell an Kunden versandt.
1. Vorbemerkungen
2. Begriffsbestimmungen
3. Gegenstand
4. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin
5. Pflichten des Bewerbers/der Bewerberin
6. Befugnisse der Gesellschaft in Bezug auf Lebensläufe
7. Verantwortlichkeiten des Bewerbers/der Bewerberin
8. Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bewerberdatenbank
9. Schlussbestimmungen
1. Vorbemerkungen
WEP Personal GmbH (im Folgenden „Gesellschaft“) organisiert und regelt die Beziehung zu den Bewerber:innen in Übereinstimmung mit den im Folgenden definierten Nutzungsbedingungen.
Für alle Angelegenheiten, die nicht durch diese Nutzungsbedingungen abgedeckt sind, verweisen wir auf (i) die Bekanntmachungen sowie (ii) die Datenschutzbestimmungen, die wie im Folgenden definiert auf der Website veröffentlicht sind. Die Gültigkeit und Wirksamkeit anderer Bedingungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Begriffsbestimmungen
Die im Folgenden genannten Begriffe haben jeweils folgende Bedeutung (ob im Singular oder Plural):
i. Website: die Website der Gesellschaft, die unter der URL https://wep-personal.de zugänglich ist;
ii. Position: Stellenangebot, das von der Gesellschaft auf der Website veröffentlicht wird und einem Kunden zugeordnet ist, wie im Folgenden definiert;
iii. Scout: Person, die spezifische Voraussetzungen erfüllt und aufgrund eines Auftrags von der Gesellschaft zur Unterstützung im Rahmen einer Stellenbesetzung dafür verantwortlich ist, eine Auswahl geeigneter Bewerber:innen zusammenzustellen, ihre Erfahrung mittels eines Gesprächs im Webkonferenzmodus (z. B. per Skype) zu überprüfen und anschließend die bei den jeweiligen Bewerber:innen festgestellten Kompetenzen und Fähigkeiten zu analysieren sowie einen Bericht darüber zu erstellen;
iv. Bewerber:in: natürliche Person, die ihren Lebenslauf mit Bezug auf eine bestimmte Position durch Ausfüllen des Formulars auf der Website übermittelt und ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname) sowie eine E-Mail-Adresse zur Identifikation angibt, die überprüft wird;
v. Kunde: jede Person oder Einrichtung, die die von der Gesellschaft angebotenen Dienstleistungen und insbesondere die Dienstleistung der Personalsuche und -auswahl kostenpflichtig in Anspruch nimmt;
vi. Dienstleistung: das vollständige Angebot der Dienstleistungen und insbesondere die von der Gesellschaft angebotene Dienstleistung der Personalsuche und -auswahl;
vii. Parteien: die Gesellschaft und die Bewerberin oder der Bewerber;
viii. Akteure: die Gesellschaft, der Kunde, der oder die Bewerber:in und der oder die Scout;
ix. Datenschutzbestimmungen: die auf der Website veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von Akteuren und nicht registrierter Nutzer:innen beziehen;
x. Bewerberdatenbank: die der Gesellschaft gehörende Datenbank mit den Lebensläufen der Bewerber:innen;
xi. Bestätigung der Korrektheit der Angaben: die Bewerber:innen bestätigen die Richtigkeit der in ihren Lebensläufen enthaltenen Informationen bei der Einreichung der Bewerbung auf der Website.
3. Gegenstand
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen stellen die allgemeinen Regelungen für die Beziehung zwischen den Parteien sowie die Art und Weise der Nutzung der Dienstleistungen dar. Die Nutzungsbedingungen regeln nicht die Beziehung zwischen Bewerber:innen und Kunden, da die Gesellschaft nichts mit den Vertragsverhandlungen oder den vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Bewerber oder der Bewerberin zu tun hat.
4. Erklärungen des Bewerbers/der Bewerberin
Mit dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars auf der Website und der Übersendung des eigenen Lebenslaufs erklärt die Bewerberin/der Bewerber,
i. die Art, die Ziele und die Methoden der Dienstleistungen, also der Personalsuche und -auswahl zu akzeptieren, wie sie auch in den Bekanntmachungen oder in den auf der Website veröffentlichten Hinweisen erläutert sind;
ii. zu akzeptieren, dass die Gesellschaft die Erbringung der Dienstleistungen einstellen oder unterbrechen kann, wie dies in den Bekanntmachungen näher erläutert wird;
iii. die Wirksamkeit und Gültigkeit der Mitteilungen anzuerkennen, die an die der Gesellschaft mitgeteilten E-Mail-Adressen, einschließlich der nicht überprüften, gerichtet sind;
iv. die gesetzliche Schulpflicht erfüllt zu haben und mindestens 15 Jahre alt zu sein;
v. jegliche Haftung des/der Scout und der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Ergebnis des Auswahlverfahrens auszuschließen;
vi. die vollumfängliche Gültigkeit und Wirksamkeit der eigenen Bestätigung der Korrektheit der gemachten Angaben anzuerkennen.
5. Pflichten des Bewerbers/der Bewerberin
Der Bewerber/die Bewerberin verpflichtet sich,
i. korrekt und redlich im Rahmen und im Sinne dieser Nutzungsbedingungen zu handeln sowie ganz allgemein die von der Gesellschaft für die Nutzung der Dienstleistungen festgelegten Verfahren einzuhalten;
ii. die auf der Website angeforderten Daten korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und zu erklären, dass die angegebenen Daten den genannten Anforderungen entsprechen;
iii. in seinem/ihrem Lebenslauf oder in den von ihm/ihr zur Verfügung gestellten Informationen keine Inhalte aufzunehmen, die gegen die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre, des Urheberrechts und der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum verstoßen oder die Rechte der Gesellschaft und/oder Dritter, einschließlich der Akteure, verletzen könnten;
iv. fristgerecht auf eine gegebenenfalls von der Gesellschaft formulierte „Interessenbekundung“ in Bezug auf eine Position zu reagieren;
v. keine Lebensläufe von Dritten hochzuladen und für Positionen keine Bewerbungen von Dritten einzureichen.
6. Befugnisse der Gesellschaft in Bezug auf Lebensläufe
Unbeschadet der in den Datenschutz-bestimmungen eingegangenen Verpflich-tungen behält sich die Gesellschaft das Recht vor,
i. nach eigenem Ermessen und Urteil sowie mit Hilfe des/der Scout aus den von den Bewerber:innen auf der Website hochgeladenen Lebensläufen, die ggf. mit bestimmten veröffentlichten Positionen verknüpft sind, Profile auszuwählen, um sie dem Kunden gemäß der eingekauften Dienstleistung zu präsentieren;
ii. den Kunden unter bestimmten Bedingungen Zugang zu den Daten der Bewerberprofile zu gewähren, die in den mit den von der Gesellschaft auf der Website veröffentlichten Profilen verknüpften Lebensläufen beschrieben sind: Die Gesellschaft informiert darüber, dass sie ihren Kunden keinen „freien Zugang“ zu ihrer Bewerberdatenbank gewährt und dass der Kunde den Lebenslauf eines Bewerbers/einer Bewerberin nur dann einsehen kann, wenn dieser/diese sich in der Endphase eines Auswahlverfahrens befindet, also in einem Status, der voraussetzt, dass der Bewerber/die Bewerberin für jede von der Gesellschaft verwaltete Position vorab um eine gesonderte Genehmigung gebeten wurde.
7. Verantwortlichkeiten des Bewerbers/der Bewerberin
Der Bewerber/die Bewerberin ist allein verantwortlich für die Korrektheit der im Lebenslauf enthaltenen und der Gesellschaft übermittelten Daten und Informationen.
8. Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bewerberdatenbank
Der Bewerber/die Bewerberin erklärt,
i. die von der Gesellschaft festgelegten Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die eigenen Daten gelesen zu haben und zu akzeptieren, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf die Übermittlung von Daten an die Akteure sowie Dritte für die Nutzung der Dienstleistungen und im Hinblick auf die Zugangsbedingungen zur Bewerberdatenbank;
ii. die von der Gesellschaft festgelegten Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Akteure zur Kenntnis genommen zu haben (mit den entsprechenden Verboten, darunter insbesondere das folgende: Die von den Kunden abgefragten Lebensläufe dürfen nicht für unerlaubte und/oder ungesetzliche Zwecke und/oder für die Zusendung von Werbe- oder Handelsmaterial und Mitteilungen durch die Kunden und/oder Dritte verwendet werden);
iii. zu akzeptieren, dass die in den Lebensläufen angegebenen Daten, die mit bestimmten Positionen verknüpft sind, von den Kunden als den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mit angemessenem Verantwortungsbewusstsein verarbeitet werden.
9. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht anwendbar erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich in Kraft und für die Parteien verbindlich. Änderungen an den Nutzungsbedingungen werden dem Bewerber/der Bewerberin per E-Mail mitgeteilt und von der Gesellschaft auf der Website veröffentlicht.
B. Änderungen treten sofort in Kraft, unbeschadet davon sind bereits laufende Verfahren zur Identifizierung geeigneter Bewerber:innen.

Datenschutz
für Kunden und Lieferanten
Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortliche und betroffene Personen
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TDDDG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
WEP Personal GmbH deren Daten auf der Unternehmenswebsite unter den folgenden URLs https://wep-personal.de zu finden sind, verpflichtet sich gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG („DSGVO“) sowie den jeweiligen nationalen Datenschutzgesetzen („Nationale Datenschutzgesetze“), die personenbezogenen Daten („Daten“) von Kunden oder potenziellen Kunden („Kunden“) , die die Unternehmen, auch über die Websites, nutzen, um die von den Unternehmen erbrachte Dienstleistung der Personalsuche und -auswahl („Dienstleistung“) in Anspruch zu nehmen, sowie die Daten von Lieferanten (natürliche Personen) und von Ansprechpartnern der von den Unternehmen eingesetzten Dienstleister (juristische Personen) („Lieferanten“) zu schützen.
Verweis auf den vertraglichen Rahmen
Zum Zweck der Erbringung der Dienstleistung gehen die Unternehmen Rechtsbeziehungen verschiedener Art mit verschiedenen Personen ein (Bewerber, Kunden und Lieferanten). Bezüglich der vertraglichen Aspekte der Dienstleistung verweisen wir daher auf die entsprechenden auf der Website veröffentlichten oder dem Auftragnehmer anderweitig bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Autorisierte Datenverarbeiter
Kunden- und Lieferantendaten werden von autorisierten und entsprechend geschulten Personen verarbeitet, die an den entsprechenden Verarbeitungsaktivitäten beteiligt sind.
Auftragsverarbeiter/unabhängige Verantwortliche und gemeinsam Verantwortliche – Empfänger
Die Daten können je nach den Umständen (i) für interne Verwaltungsanforderungen und/oder die Optimierung der Tätigkeit zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung an Unternehmen weitergegeben werden, die gemeinsame Verarbeiter sind, an Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften/Beteiligungsgesellschaften, die zum Konzern gehören, insbesondere unter Berücksichtigung des Ortes, an dem die Arbeit ausgeführt wird (z. B. durch Übermittlung der Bewerberdaten an die deutsche Tochtergesellschaft, wenn die Stelle in Deutschland angetreten werden soll, oder andernfalls an die italienische Muttergesellschaft, wenn die Stelle in Italien angetreten werden soll), im berechtigten Interesse der Unternehmen oder Dritter (Bewerber); sowie (ii) im Auftrag der Unternehmen (und vorbehaltlich einer spezifischen Vereinbarung) an Berater, Einrichtungen, Körperschaften und Unternehmen weitergegeben werden, die Dienstleistungen erbringen, deren Leistung die Verarbeitung von Daten beinhaltet. Insbesondere handelt es sich dabei um
(a) Anbieter von Software, Anwendungen (einschließlich CRM), Hardware und damit zusammenhängender Verwaltung, Support/Wartung;
(b) Dienstanbieter für Konnektivität, E-Mail und damit verbundene Verwaltung, Support/Wartung;
(c) Anbieter externer Speichersysteme auch über die Cloud;
(d) Rechtsberater, Arbeitsberater, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Je nach den Umständen und den durchgeführten Tätigkeiten können bestimmte Personen als unabhängige Datenverantwortliche oder aufgrund der gemeinsamen Verantwortlichkeit tätig werden, wenn die Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festgelegt werden.
Die Unternehmen stellen auf Anfrage der betroffenen Person spezifische Informationen über die Empfänger zur Verfügung.
Verarbeitete personenbezogene Daten
Bei den verarbeiteten Daten handelt es sich um allgemeine Daten, wie zum Beispiel Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreters oder Inhabers des Kunden oder des Lieferanten, Name oder Gesellschaftsform oder Firmenname, Steuernummer, USt-IdNr., Rechts- und Steuerdomizil, vollständige, Anschrift oder Telefonnummer (auch Mobiltelefon), Telefax, zertifizierte E-Mail (sofern vorhanden) und E-Mail, Postleitzahl und allgemein für die Vertragsabwicklung notwendige Informationen, wie z.B. die E-Mail-Adressen der Kontakt des Kunden im Personalauswahlbüro oder des Ansprechpartners des Anbieters, die Bankverbindung und/oder Daten zum Lastschriftverfahren.
Da sich die DSGVO und die nationalen Datenschutzgesetze nur auf die Daten natürlicher Personen beziehen, sind die betroffenen Personen für die Zwecke dieser Datenschutzerklärung in jedem Fall ausschließlich natürliche Personen, die in irgendeiner Eigenschaft Tätigkeiten für Kunden oder Lieferanten ausführen.
Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Unternehmen verarbeiten die Daten für die unten angegebenen Zwecke und auf der entsprechenden Rechtsgrundlage:
(a) zur Begründung und Erfüllung von Vertragsverhältnissen mit Kunden und Lieferanten: die Verarbeitung ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung vertraglicher Pflichten sowie zur Einhaltung rechtlicher Pflichten erforderlich;
(b) zur Bearbeitung der Anfragen von Bewerbern, die ihren Lebenslauf auf den Websites hochladen, unter Verwendung der Kontaktdaten der Kunden (insbesondere der E-Mail-Adressen der Kunden und / oder der Ansprechpartner der Kunden): Die Verarbeitung – die sich nur auf personenbezogene Daten beschränkt, die aus den Kontaktdaten und E-Mail-Adressen des Kunden und / oder der Ansprechpartner des Kunden bestehen – beruht auf dem Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung oder oder, falls ein solcher Vertrag noch nicht geschlossen wurde, auf dem berechtigten Interesse der Bewerber an der Erbringung der Dienstleistung;
(c) zum Senden von Mitteilungen mit informativem, kommerziellem und werblichem Charakter über den bereits erbrachten Service („Soft Spam“) an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Adressen aufgrund einer früheren Geschäftsbeziehung, es sei denn, der Kunde widerspricht („Opt-out“): Die Verarbeitung im Falle von Soft-Spam basiert auf dem berechtigten Interesse der Unternehmen;
(d) zum Senden von Mitteilungen mit informativem, kommerziellem und werblichem Charakter bezüglich der Dienstleistung an die E-Mail-Adressen von potenzieller Kundenkontakte: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung bis zum Widerruf.
Aufbewahrungsdauer der Daten
Unbeschadet der Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Aufbewahrungsfristen werden Kunden- und Lieferantendaten für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und nach zehn Jahren und sechs Monaten ab Beendigung des Vertragsverhältnisses zu Verteidigungszwecken gelöscht, es sei denn, es liegt ein Rechtsstreit/eine Anfechtung vor; in diesem Fall werden die Daten so lange aufbewahrt, wie es für die Ausübung des Verteidigungsrechts und die Beilegung des Rechtsstreits erforderlich ist.
Die für die in Absatz 6 Buchstabe c genannten Zwecke verarbeiteten Daten werden bis zur Ausübung des Opt-out-Rechts gespeichert und verarbeitet.
Die zu dem in Absatz 6 Buchstabe c genannten Zweck verarbeiteten Daten werden bis zur Ausübung des Widerrufsrechts gespeichert und verarbeitet.
Übermittlung von Daten ins Ausland
Für administrative Zwecke und/oder die Optimierung der Aktivitäten zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung können die Unternehmen die Daten an Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften/Beteiligungsgesellschaften der Gruppe mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum übermitteln.
Die außerhalb der Europäischen Union niedergelassenen IT-Dienstleister, die die Unternehmen nutzen, haben sich dem Privacy Shield angeschlossen, daher erfolgt jede Übermittlung von Daten gemäß den Bestimmungen der Artikel 44 ff. DSGVO. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, auf Lieferanten zurückzugreifen, die die in Artikel 44 ff. DSGVO vorgesehenen Garantien in Bezug auf die Übermittlung von Daten ins Ausland einhalten.
Rechte
Kunden und Lieferanten können sich an die Unternehmen oder eventuelle externe Auftragsverarbeiter wenden, um die in den nationalen Datenschutzgesetzen und der DSGVO (Artikel 15 ff.) vorgesehenen Rechte auszuüben und insbesondere das Auskunftsrecht hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie die Rechte auf Berichtigung, Aktualisierung oder Löschung, zur Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit , indem sie dies durch eine Mitteilung an die oben angegebenen Adressen der Unternehmen beantragen.
Widerspruchsrecht
Auf die gleiche Weise wie oben beschrieben können Kunden der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten ganz oder teilweise widersprechen, wenn die relative Rechtsgrundlage ein berechtigtes Interesse der Unternehmen, gemäß und für die Zwecke des Artikels 21 der DSGVO, darstellt.
Beschwerderecht
Jeder Kunde, der der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der Daten gegen die DSGVO verstößt, kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 77 der DSGVO eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat einreichen, in dem die betroffene Person ihren Aufenthaltsort oder ihren Arbeitsplatz hat oder in dem der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat.
Aktualisierungen und Überarbeitungen
Die Unternehmen behalten sich das Recht vor, die Datenschutzerklärung zu ändern und/oder zu aktualisieren, auch unter Berücksichtigung späterer Ergänzungen und/oder Änderungen der nationalen und/oder EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder infolge weiterer Zwecke der Datenverarbeitung. Aus diesem Grund wird die Datenschutzerklärung mit der fortlaufenden Identifikationsnummer und dem Monat der Veröffentlichung veröffentlicht, beginnend mit der Version, die die Nummer „00“ trägt. Die neuen Versionen der Datenschutzerklärung ersetzen die vorherigen und gelten ab dem Datum der Veröffentlichung auf der Website.
Datenverwalter
Auf der Grundlage einer besonderen Vereinbarung zwischen den Unternehmen wurde ein gemeinsamer Datenverwalter („Datenverwalter“) ernannt, der mit der Unterstützung und Koordinierung der damit verbundenen Datenverarbeitungsaktivitäten betraut ist und auch als Ansprechpartner für die betroffenen Personen dienen kann. Die Kontaktdaten und -details des Datenverwalters lauten wie folgt [•].
für potenzielle Kandidaten (m/w/d)
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TDDDG). In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Wie, warum und für wie lange wir Ihre Daten verarbeiten und welche Daten das sind
Verarbeitungsmethoden – Die WEP Personal GmbH verzichtet weitgehend auf Papier, daher. Im Auswahlverfahren werden ausschließlich IT- und digitale Hilfsmittel eingesetzt (z. B. Software für Videoanrufe und IT-Dienste für die Verwaltung und Archivierung digitaler Dokumente).
Die von uns verarbeiteten Daten – lassen sich im Wesentlichen in drei Kategorien einteilen: a) Daten zur Identifikation und Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Steuernummer, Geburtsdatum, Familienstand, Wohnort, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Foto, Unterschrift usw.); b) Daten zu Ihrer Ausbildung und Ihrer Berufserfahrung (Bildungsweg, Qualifikationen, frühere Beschäftigungsverhältnisse und berufliche Erfahrungen, einschließlich erworbener Zusatzausbildungen, Zertifikate, Bescheinigungen und erworbene Qualifikationen, Referenzen von Dritten usw.); c) sonstige Informationen/Daten, deren Übermittlung an uns, auch im Rahmen etwaiger Vorstellungsgespräche, Sie zur Beurteilung Ihrer Bewerbung für sinnvoll erachten (persönliche Interessen, allgemeine Fähigkeiten und Eignungen, berufliche Ziele/Vorstellungen, Präferenzen hinsichtlich der Arbeitsorganisation, z. B. Smart Working usw.). Wenn Sie im Laufe des Recruitingverfahrens ausgewählt werden, um an Vorstellungsgesprächen oder anderen Maßnahmen zur Bewertung Ihres Profils (z. B. Fragebögen) teilzunehmen, werden die Mitarbeiter:innen von WEP und/oder die Scouts (die Berater:innen, die wir, wie unten angegeben, einsetzen und die ordnungsgemäß beauftragt und ermächtigt sind, Ihre personenbezogenen Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten) zusätzlich zu den in Ihrem Lebenslauf enthaltenen Daten weitere Daten/Informationen über Sie erheben und analysieren, z. B. Ihre Soft Skills und zwischenmenschlichen Kompetenzen.
Unsere Empfehlung – Bitte helfen Sie uns: Übermitteln Sie uns keine Daten, die für die Stelle, für die Sie sich bewerben oder für die Sie ausgewählt wurden, nicht relevant sind. Geben Sie auch in Ihrem Lebenslauf keine solchen Daten an.
Sensible Daten – In einigen seltenen Fällen und in jedem Fall nur zu Zwecken, die mit der Auswahl und Bewertung der für eine offene Stelle erforderlichen beruflichen Anforderungen zusammenhängen (z. B. für die Einstellung geschützter Personengruppen), ist es möglich, dass besondere Datenkategorien verarbeitet werden (insbesondere solche, die Aufschluss über Ihren Gesundheitszustand geben oder geben könnten). Sollte die Verarbeitung dieser Daten nicht erforderlich sein, Sie selbst nehmen aber Informationen in Ihren Lebenslauf auf oder übermitteln sie uns, die, wenn auch nur indirekt, zu sensiblen Daten oder – wie in der DSGVO definiert – zu besonderen Datenkategorien angehören könnten (z. B. Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen oder Blutspender:in), werden wir diese Daten nicht verwenden und unverzüglich löschen/unkenntlich machen.
Aus welchen Quellen stammen Ihre Daten – Fast alle Ihre Daten stammen aus Ihrem Lebenslauf bzw. in jedem Fall aus den Informationen, die Sie uns im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Verfügung stellen. Reverse kann Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus (innerhalb der in dieser Richtlinie festgelegten Grenzen) auch aus öffentlich zugänglichen Quellen erheben, z. B. aus dem beruflichen Profil, das Sie in berufsbezogenen sozialen Netzwerken veröffentlicht haben, sowie in Bezug auf Ihre frühere Berufserfahrung mit Ihrer Zustimmung von Dritten erhalten.
Von welchen Grundsätzen lassen wir uns bei der Verarbeitung leiten – Unabhängig von den verarbeiteten Daten und den Quellen, aus denen Ihre Daten stammen, halten wir uns stets an die in der DSGVO festgelegten und für uns in jedem Fall verbindlichen Grundsätze wie Transparenz, Offenheit, Korrektheit und vor allem Minimierung, d. h. wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn und soweit sie für die Beurteilung Ihrer Bewerbung und den Fortgang des Such- und Auswahlverfahrens erforderlich sind.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung – a) Ihre Daten werden verarbeitet, um alle für die Sichtung Ihres Lebenslaufs hilfreichen Aktivitäten durchzuführen und zu überprüfen, ob Ihr Profil demjenigen entspricht, das wir suchen. Für diese Verarbeitung ist Ihre Einwilligung nicht erforderlich, da Sie uns die Daten von sich aus zur Verfügung stellen: Diese Verarbeitung beruht also auf der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihren Wunsch hin ergriffen werden; b) besonders im Hinblick auf etwaige „sensible Daten“, die als besondere Datenkategorien eingestuft werden, gilt: Wir verarbeiten diese Daten nur, wenn dies im Rahmen einer gezielten Stellenvermittlung für die Beurteilung Ihrer Bewerbung um eine Stelle erforderlich ist. In diesem Fall ist die Verarbeitung Ihrer Daten – wie in der DSGVO vorgesehen – zur Erfüllung von Pflichten und zur Ausübung bestimmter Rechte im Bereich des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes erforderlich, soweit dies durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten oder durch Kollektivvereinbarungen zulässig ist (gemäß Art. 9.2b der DSGVO); c) für die Zwecke von Such- und Auswahlaktivitäten können wir auch Ihre allgemeinen personenbezogenen Daten – einschließlich z. B. Ihrer Identifikations- und Kontaktdaten sowie Daten über Ihre beruflichen Tätigkeiten, wie oben beschrieben – aus öffentlich zugänglichen Quellen wie berufsbezogenen sozialen Netzwerken verarbeiten, wobei wir alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um einen angemessenen Ausgleich zwischen Ihren Interessen, Grundrechten und -freiheiten und unserem berechtigten Interesse zu gewährleisten: In diesem Fall beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse im Zusammenhang mit der Aufgabe, im Rahmen unserer Rolle als Personalvermittler und Headhunter Personalsuch- und -auswahlprozesse im Auftrag unserer Kunden zu organisieren und zu verwalten; d) schließlich können wir vorbehaltlich Ihrer Einwilligung Ihre Daten verarbeiten, um von früheren Arbeitgebern Informationen über vorangehende Berufserfahrungen zu erhalten, die wir gegebenenfalls an die Kunden weitergeben, für die wir im entsprechenden Moment rekrutieren.
Datenaufbewahrung – Wir bewahren Ihre Daten für die Dauer des gesamten Auswahlverfahrens auf und behalten uns das Recht vor, Ihre Daten im Hinblick auf weitere Stellenangebote auch darüber hinaus aufzubewahren, damit wir Sie erneut kontaktieren können, wenn Ihr Profil für andere offene Stellen und/oder für eventuell neu hinzukommende Stellen interessant erscheint. Sie können uns aber jederzeit auffordern, Ihre Daten aus unserer Datenbank zu löschen, indem Sie einen entsprechenden Antrag an personal@wep-professional.de senden.
Wann ist die Bereitstellung Ihrer Daten obligatorisch
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung Ihrer Daten für die Such- und Auswahltätigkeiten obligatorisch ist. Wenn Sie sich weigern, Ihre Daten zur Verfügung zu stellen, können wir diese Tätigkeiten nicht durchführen und Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen. Wenn die Rechtsgrundlage die Einwilligung ist, ist die entsprechende Verarbeitung fakultativ.
An wen Ihre Daten weitergegeben werden
Natürlich können Ihre Daten im Rahmen des Recruitingprozesses insbesondere an unsere Kunden weitergegeben werden, d. h. an die Unternehmen, an die die Stellenausschreibung geknüpft ist und denen wir Ihr Profil vorlegen.
Bei einigen Auswahlverfahren arbeiten wir zur angemessenen Bewertung Ihrer (insbesondere fachspezifischen bzw. technischen) Fähigkeiten auch mit Scouts zusammen, d. h. mit Freiberufler:innen, die verpflichtet sind, Ihre Daten gemäß den Anweisungen der Gruppe zu verarbeiten.
Abgesehen von diesen Fällen und Fällen, die besonderen rechtlichen Verpflichtungen und/oder Anforderungen bestimmter Behörden unterliegen, werden Ihre Daten nicht an Dritte außerhalb der Gruppe weitergegeben, es sei denn, es handelt sich um klar abgegrenzte Situationen, die durch besondere Vereinbarungen geregelt sind, wie z. B.: a) die Sammlung von Fragebögen, Umfragen oder Feedback zu den Aktivitäten der Gruppe, die von spezialisierten, von uns beauftragten Unternehmen durchgeführt wird, um aus den gesammelten und ausgewerteten Daten Berichte und Statistiken zu erstellen; b) die Nutzung von IT-Diensten z. B. für Videoanrufe und online-Gespräche oder für die Verwaltung unserer Datenbanken, die von Drittanbietern bereitgestellt werden und auf denen Ihre Daten gespeichert oder auf die sie übertragen werden. In jedem Fall können wir Ihnen auf Anfrage an personal@wep-professional.de konkrete Informationen dazu geben, an wen Ihre Daten weitergegeben werden.
Wohin Ihre Daten übermittelt werden
Grundsätzlich ist nicht vorgesehen, Ihre Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu übermitteln. Sollte sich eine solche Notwendigkeit ergeben, so erfolgt die Übermittlung in jedem Fall vorbehaltlich der Prüfung der in den Artikeln 44 ff. der DSGVO enthaltenen Bestimmungen. Insbesondere in Fällen, in denen eine oder mehrere dieser externen Parteien ihren Hauptsitz in den Vereinigten Staaten hat, wird die entsprechende Übermittlung durch den von der Europäischen Kommission angewendeten Angemessenheitsbeschluss gestützt.
Rechte und Schutz der Privatsphäre
Wir informieren Sie darüber, dass Sie in Bezug auf Ihre Daten eine Reihe von Rechten ausüben können, indem Sie einen entsprechenden Antrag an personal@wep-professional.de richten, um Folgendes zu erwirken: Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Nutzung, Unterbrechung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, wenn die entsprechende Rechtsgrundlage ein berechtigtes Interesse ist (in Anwendung von Artikel 21 der DSGVO) und Datenübertragbarkeit. Wenn die Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung Ihre Einwilligung ist, können Sie diese jederzeit widerrufen, indem Sie sich in der oben beschriebenen Weise schriftlich an uns wenden: In diesem Fall werden wir alle für den Widerruf erforderlichen und sich daraus ergebenden Maßnahmen ergreifen; dies berührt aufgrund der Einwilligung nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Rechte nicht beachtet wurden, oder Sie der Meinung sind, dass die Gruppe gegen die Datenschutzvorschriften verstößt, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, damit wir versuchen, die Angelegenheit gütlich zu regeln, oder eine Beschwerde an die zuständige Datenschutzbehörde richten.
Kontaktinformationen des oder der DPO
DPO steht für Data Protection Officer (Datenschutzbeauftragte:r). Diese Person arbeitet mit uns zusammen und unterstützt uns dabei, sicherzustellen, dass Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO verarbeitet werden. Sie können den oder die DPO unter der folgenden Adresse erreichen: datenschutz@wep-personall.de
Hinweisgeberschutz (HinSchG)
Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie
Whistleblower sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, Missstände aufzudecken. Damit sie zukünftig besser vor negativen Konsequenzen geschützt sind hat Deutschland die EU-Whistleblowing-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt.
Wir bieten Ihnen einen Meldekanal an, in dem Sie Ihre Meldungen vertraulich abgeben können und Ihre Identität geschützt wird.
Meldekanal: https://wep.integrityline.app
Gerne können Sie aber auch weiterhin unsere Mitarbeiter in den Niederlassungen persönlich ansprechen.
IMPRESSUM (vor Haftungshinweis)
Hinweisgeberschutzgesetzt (HinSchG)
Meldestelle: https://wep.integrityline.app in Zusammenarbeit mit dem iGZ Verband

AGB/Impressum
AGB Personaleinsatz
Allgemeines
Für sämtliche von WEP Personal GmbH (im Folgenden: Personaldienstleister) aus und im Zusammenhang mit Arbeit-nehmerüberlassungsverträgen erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende AGB des Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) gelten auch dann nicht, wenn der Personaldienstleister nicht ausdrücklich widerspricht oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
- Vertragsabschluss
- Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister keine Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftraggeber nicht zurückgereicht wird (§ 12 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (im Folgenden: AÜG)).
- Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Vereinbarung treffen.
- Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auftraggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk einschließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt.
- Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.
- Arbeitsrechtliche Beziehungen / Kettenverleih
- Der Abschluss dieser Vereinbarung begründet keine arbeitsrechtliche Beziehung zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Auftraggeber. Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers. Der Personaldienstleister sichert dem Auftraggeber zu, dass nur Arbeitnehmer überlassen werden, die in einem Arbeitsverhältnis zum Personaldienstleister stehen.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er Zeitarbeitnehmer weder offen (offengelegte Arbeitnehmerüberlassung) noch verdeckt (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, z.B. Scheinwerkverträge) weiter überlässt (kein Kettenverleih).
- Für die Dauer des Einsatzes bei dem Auftraggeber obliegt diesem die Ausübung des arbeitsbezogenen Weisungsrechts. Der Auftraggeber wird dem Zeitarbeitnehmer nur solche Tätigkeiten zuweisen, die dem mit dem Personaldienstleister vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich unterliegen und die dem Ausbildungsstand des jeweiligen Zeitarbeitnehmers entsprechen. Im Übrigen verbleibt das Direktionsrecht bei dem Personaldienstleister.
- Fürsorge- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Arbeitsschutz
- Der Auftraggeber übernimmt die Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit Arbeitsschutzmaßnahmen am Beschäftigungsort des Zeitarbeitnehmers (§ 618 BGB, § 11 Absatz 6 AÜG). Er stellt den Personaldienstleister insoweit von sämtlichen Ansprüchen des Zeitarbeitnehmers sowie sonstiger Dritter frei, die aus einer nicht oder nicht ausreichenden Wahrnehmung dieser Pflicht resultieren.
- Sofern für den Einsatz der überlassenen Arbeitnehmer
- behördliche Genehmigungen erforderlich sind oder werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese vor Aufnahme der Beschäftigung durch den Zeitarbeitnehmer einzuholen und dem Personaldienstleister die Genehmigung auf Anfrage vorzulegen;
- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind, werden diese vom Personaldienstleister vor Überlassungsbeginn durchgeführt und dem Auftraggeber nachgewiesen;
- Nachuntersuchungen erforderlich werden, teilt der Auftraggeber dies dem Personaldienstleister schriftlich mit. Nachuntersuchungen werden von dem für den Auftraggeber zuständigen Werksarzt oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, von einem vom Personaldienstleister beauftragten Betriebsarzt auf Kosten des Personaldienstleisters durchgeführt. Eine abweichende Kostenaufteilung kann vereinbart werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet,
- gemäß § 5 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers die mit dessen Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die geeigneten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik vor Aufnahme der Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers zu treffen;
- den Zeitarbeitnehmer vor Tätigkeitsbeginn gemäß § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz am entsprechenden Arbeitsplatz ausreichend und angemessen zu unterweisen;
- die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes für den jeweiligen Einsatz im Betrieb des Auftraggebers umzusetzen. Die Beschäftigung des Zeitarbeitnehmers über 10 Stunden pro Werktag hinaus, bedarf der Absprache mit dem Personaldienstleister. Über werktägliche 10 Stunden hinaus darf nur gearbeitet werden, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung aufgrund eines Tarifvertrags des Auftraggebers gemäß § 7 Arbeitszeitgesetz oder eine behördliche Genehmigung dies zulässigerweise vorsieht oder ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Arbeitszeitgesetz gegeben ist;
- im Falle von Sonn- oder Feiertagsarbeit dem Personaldienstleister einen Nachweis darüber zur Verfügung zu stellen, aus dem sich ergibt, dass eine Berechtigung zur Anordnung von Sonn- bzw. Feiertagsarbeit besteht;
- dem Personaldienstleister einen Arbeitsunfall sofort zu melden und ihm alle nach § 193 Absatz 1 SGB VII erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Personaldienstleister meldet den Arbeitsunfall bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
- Der Auftraggeber stellt dem Personaldienstleister unverzüglich nach Überlassung des Zeitarbeitnehmers eine den Anforderungen des § 6 ArbSchG genügende Dokumentation zur Verfügung.
- Zur Wahrnehmung seiner Arbeitgeberpflichten wird dem Personaldienstleister während der Arbeitszeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der Arbeitnehmer eingeräumt.
- Der Personaldienstleister hat seine Arbeitnehmer über geltende Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und -hinweise zu informieren und zu belehren. Der Auftraggeber hat vor Arbeitsaufnahme der eingesetzten Arbeitnehmer eine arbeitsplatzspezifische Arbeitsschutz- und Sicherheitsbelehrung durchzuführen. Die Belehrung ist vom Auftraggeber zu dokumentieren und dem Personaldienstleister in Kopie auszuhändigen.
- Sofern Zeitarbeitnehmer des Personaldienstleisters aufgrund fehlender oder mangelhafter Sicherheitseinrichtungen oder Vorkehrungen im Betrieb des Auftraggebers die Arbeitsleistung ablehnen, haftet der Auftraggeber für die dadurch entstehenden Ausfallzeiten.
- Zurückweisung / Austausch von Zeitarbeitnehmern
- Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Zeitarbeitnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Personaldienstleister zurückzuweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Personaldienstleister zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Zeitarbeitnehmer berechtigen würde (§ 626 BGB). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gründe für die Zurückweisung detailliert darzulegen. Im Falle der Zurückweisung ist der Personaldienstleister berechtigt, andere fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer an den Auftraggeber zu überlassen.
- Stellt der Auftraggeber innerhalb der ersten vier Stunden fest, dass ein Zeitarbeitnehmer des Personaldienstleisters nicht für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist und besteht er auf Austausch, werden ihm, nach vorheriger Rücksprache, bis zu vier Arbeitsstunden nicht berechnet.
- Darüber hinaus ist der Personaldienstleister jederzeit berechtigt, aus organisatorischen oder gesetzlichen Gründen an den Auftraggeber überlassene Zeitarbeitnehmer auszutauschen und fachlich gleichwertige Zeitarbeitnehmer zu überlassen.
- Mitteilungspflichten / Anpassung des Verrechnungssatzes
- Der Einsatz in einem anderen als dem im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag genannten Betrieb des Auftraggebers, der Austausch von Arbeitnehmern innerhalb des Betriebes sowie die Zuweisung anderer als der in diesem Vertrag vereinbarten Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Personaldienstleisters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister rechtzeitig vorab darüber zu informieren, wenn der Zeitarbeitnehmer im Ausland eingesetzt werden soll. Änderungen des Einsatzortes sowie des Arbeitsbereiches berechtigen den Personaldienstleister zur Änderung des Stundenverrechnungssatzes.
- Der Auftraggeber teilt dem Personaldienstleister auch vor dem Hintergrund von Mindestlohnverpflichtungen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes eine Änderung der Tätigkeit der überlassenen Arbeitnehmer umgehend mit. Die Parteien sind sich einig, dass der Personaldienstleister berechtigt ist, den vereinbarten Stundensatz anzupassen, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestlohnpflichtig wird oder wenn der Mindestlohn steigt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Personaldienstleister unaufgefordert unverzüglich etwaige für ihn in Zukunft geltenden Tarifverträge, die eine Abweichung von der zukünftigen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorsehen, und/oder etwaige im Betrieb des Auftraggebers, an den der Personaldienstleister Arbeitnehmer überlässt, zukünftig geltenden Betriebsvereinbarungen, die aufgrund eines Tarifvertrages eine Abweichung von der zukünftigen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten vorsehen, in Kopie zu übermitteln. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund eines Tarifvertrages und/oder einer Betriebsvereinbarung eine kürzere Überlassungshöchstdauer als 18 Monate geregelt ist.
- Der Auftraggeber teilt dem Personaldienstleister mit, wenn und soweit er den Zeitarbeitnehmern Zugang zu seinen Gemeinschaftseinrichtungen gewährt. Über diesbezügliche Änderungen unterrichtet der Auftraggeber den Personaldienstleister unverzüglich.
- Personalauswahl / Personaleinsatz / Streik
- Die Personalauswahl erfolgt durch den Personaldienstleister auf Grundlage der in der textlichen Bedarfsmeldung vereinbarten Anforderungsprofile.
- Der Personaldienstleister verpflichtet sich, für die vorgesehenen Arbeiten geeignetes Personal auszuwählen. Bei angeforderten Qualifikationen, für die ein anerkannter Ausbildungsberuf existiert, verpflichtet sich der Personaldienstleister, nur solches Personal auszuwählen und dem Auftraggeber zu überlassen, das diese Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Abweichendes muss schriftlich vereinbart werden.
- Der Personaldienstleister stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer, sofern sie nicht Staatsangehörige eines EWR-Staates oder der Schweiz sind, zur Aufnahme der Tätigkeit aufgrund ausländerrechtlicher Regelungen berechtigt sind. Auf Nachfrage des Auftraggebers sind vom Personaldienstleister entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Der Personaldienstleister ist berechtigt, bei dem Auftraggeber eingesetzte Arbeitnehmer jederzeit gegen andere Arbeitnehmer auszutauschen, sofern diese den vereinbarten Anforderungsprofilen entsprechen. Der Auftraggeber ist hierüber unverzüglich zu informieren.
- Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Austausch des Zeitarbeitnehmers, wenn dieser für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet ist. Die fehlende Eignung muss entsprechend nachgewiesen werden. Dieser Anspruch steht dem Auftraggeber auch dann zu, wenn Gründe vorliegen, die ihn im Falle eigener Arbeitgeberposition zur außerordentlichen Kündigung berechtigen würde (§ 626 BGB). Ist der Auftraggeber der Auffassung, es liege ein Anspruch auf Austausch im Sinne dieses Absatzes vor und will er deswegen den Einsatz des betreffenden Arbeitnehmers beenden, so hat er den Personaldienstleister hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Austausch zu begründen.
- Nimmt der überlassene Arbeitnehmer seine Tätigkeit beim Auftraggeber nicht oder nicht zeitgerecht auf, unterrichtet der Auftraggeber den Personaldienstleister hierüber unverzüglich. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige durch den Auftraggeber, stehen diesem Ansprüche aus und im Zusammenhang mit der nicht oder nicht rechtzeitig erfolgten Aufnahme der Tätigkeit durch den Zeitarbeitnehmer gegen den Personaldienstleister nicht zu.
- Wird der Betrieb des Auftraggebers bestreikt, darf dieser entgegen der Regelung in § 11 Absatz 5 AÜG keine Zeitarbeitnehmer in dem Betrieb tätig werden lassen. Darüber hinaus gilt das Einsatzverbot für Streiks, die von Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft initiiert wurden, auch für bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme eingesetzte Arbeitnehmer. Demnach wird der Zeitarbeitnehmer im Umfang des Streikaufrufs nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, soweit das Einsatzverbot reicht. Der Personaldienstleister ist insoweit nicht verpflichtet, Arbeitnehmer zu überlassen. Von den vorstehenden Regelungen können die Parteien des Arbeitskampfes im Einzelfall abweichen und den Einsatz von Zeitarbeitnehmern vereinbaren (z.B. in Notdienstvereinbarungen). Es gilt insoweit § 11 Absatz 5 Satz 2 AÜG. Der Auftraggeber informiert den Personaldienstleister unverzüglich über einen laufenden oder geplanten Streik.
- Abrechnung / Preisanpassung
- Bei sämtlichen von dem Personaldienstleister angegebenen Verrechnungssätzen handelt es sich um Nettoangaben. Der Personaldienstleister wird dem Auftraggeber bei Beendigung des Auftrages – bei fortdauernder Überlassung wöchentlich – eine Rechnung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer stellen, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine abweichende Abrechnungsweise.
- Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv geleisteten Arbeitsstunden, wobei mindestens die vereinbarte betriebliche Arbeitszeit abzurechnen ist. Es sind die Arbeitsstunden für jeden überlassenen Arbeitnehmer durch Tätigkeitsnachweise zu belegen, die je überlassenem Arbeitnehmer wöchentlich auszufüllen und von einem Beauftragten des Auftraggebers nach sachlicher Prüfung zu unterschreiben sind. Die überlassenen Arbeitnehmer haben hierzu die beim Auftraggeber vorgegebenen Instrumente (Arbeitszeitnachweis/elektronische Arbeitszeiterfassung) zu nutzen, soweit diese vorhanden sind.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine zeitnahe Ausstellung der Tätigkeitsweise zu ermöglichen. Aus den Tätigkeitsnachweisen müssen der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit mit Pausen ersichtlich sein. Überstunden sind gesondert auszuweisen.
- Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der von dem Personaldienstleister erteilten Abrechnung bei dem Auftraggeber sofort – ohne Abzug – fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto des Personaldienstleisters eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Absatz 2 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung.
- Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht zur Entgegennahme von Vorschüssen oder Zahlungen auf die von dem Personaldienstleister erteilten Abrechnungen befugt. Zahlungen an den Zeitarbeitnehmer haben keine Erfüllungswirkung.
- Befindet sich der Auftraggeber (teilweise) mit der Vergütungszahlung in Verzug, so wird die Vergütung für sämtliche noch nicht fakturierten Stunden, deren Ableistung der Auftraggeber auf einem Tätigkeitsnachweis bereits durch seine Unterschrift bestätigt hat, sofort fällig. Dem Personaldienstleister steht bei Nichtleistung durch den Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Personaldienstleister berechtigt, gemäß
§ 288 Abs. 2 BGB einen Verzugszins in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden beim Personaldienstleister nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden ist. - Der Personaldienstleister ist berechtigt, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbarte Überlassungsvergütung nach billigem Ermessen anzupassen, wenn sich Veränderungen in der Kostensituation ergeben. Das billige Ermessen setzt voraus, dass bei der Anpassung lediglich die neue Kostensituation berücksichtigt wird, wie sie z.B. durch eine Erhöhung der Entgelte im iGZ-DGB-Tarifwerk, durch die Geltung eines neu in Kraft getretenen oder bisher nicht einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrags oder durch Änderungen beim Equal Pay eintritt. Vorstehendes gilt auch, wenn die ausgeübte Tätigkeit mindestlohnpflichtig wird oder wenn der Mindestlohn steigt.
- Ausschluss von Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und Abtretung
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Personaldienstleisters aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die vom Auftraggeber geltend gemachte Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen des Personaldienstleisters an Dritte abzutreten.
- Gewährleistung / Haftung
- Der Personaldienstleister stellt sicher, dass die eingesetzten Arbeitnehmer über die erforderliche Qualifikation verfügen. Auf Nachfrage des Auftraggebers weist er die Qualifikation nach.
- Im Hinblick darauf, dass die überlassenen Arbeitnehmer unter Leitung und Aufsicht des Auftraggebers ihre Tätigkeit ausüben, haftet der Personaldienstleister nicht für Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen. Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der den Zeitarbeitnehmern übertragenen Tätigkeiten erheben sollten.
- Im Übrigen ist die Haftung des Personaldienstleisters sowie seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Das betrifft sowohl gesetzliche als auch vertragliche Haftungstatbestände, insbesondere Fälle im Falle des Verzuges, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
Namentlich haftet der Personaldienstleister nicht für Arbeitsergebnisse der Zeitarbeitnehmer oder Schäden, die diese in Ausübung oder anlässlich ihrer Tätigkeit verursachen oder die dem Auftraggeber durch Unpünktlichkeit oder Abwesenheit der Zeitarbeitnehmer entstehen - Der Auftraggeber stellt den Personaldienstleister von allen Forderungen frei, die dem Personaldienstleister aus einer Verletzung des Auftraggebers der sich aus diesem Vertrag ergebenden Zusicherungen und Verpflichtungen (z.B. Prüf- und Mitteilungspflichten) erwachsen. Der Personaldienstleister verpflichtet sich, sich gegenüber etwaigen Anspruchstellern auf einschlägige Ausschlussfristen zu berufen.
- Übernahme von Zeitarbeitnehmern / Vermittlungsprovision
- Eine Vermittlung liegt vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen während der Dauer des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Arbeitnehmer des Personaldienstleisters ein Arbeitsverhältnis eingeht. Eine Vermittlung liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung, höchstens aber 12 Monate nach Beginn der Überlassung, mit dem Zeitarbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis eingeht. Dem Auftraggeber bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass der Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht aufgrund der vorangegangenen Überlassung erfolgt ist.
- Eine Vermittlung liegt ebenfalls vor, wenn der Auftraggeber oder ein mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenes Unternehmen direkt nach der Herstellung des Kontaktes, oder namentliche Nennung, zu dem Bewerber durch den Personaldienstleister ohne eine vorherige Überlassung ein Arbeitsverhältnis eingeht.
- Maßgebend für den Zeitpunkt der Begründung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer ist nicht der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme, sondern der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Personaldienstleister mitzuteilen, ob und wann ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Wenn im Streitfall der Personaldienstleister Indizien für den Bestand eines
Arbeitsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer darlegt, trägt der Auftraggeber die Beweislast dafür, dass ein Arbeitsverhältnis nicht eingegangen wurde. - In den Absätzen 11.1 und 11.2 hat der Auftraggeber eine Vermittlungsprovision an den Personaldienstleister zu zahlen. Befristete Arbeitsverhältnisse sind im gleichen Umfang provisionspflichtig wie unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt bei direkter Übernahme des Zeitarbeitnehmers ohne vorherige Überlassung 30% des Bruttojahresgehaltes bei Mitarbeitern der EG 3 und höher und 25% des Bruttojahresgehaltes bei Mitarbeitern der EG 1 sowie EG 2a und 2b. Danach reduziert sich die Vermittlungsprovision um je 1/12 je überlassenen vollen Monat. Eine kostenlose Übernahme ist nach 12 Monaten möglich.
- Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist das zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttojahresgehalt, mindestens aber das zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttojahresgehalt. Der Auftraggeber legt dem Personaldienstleister eine Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrages vor. Bei Unterbrechungen in der Überlassung ist der Beginn der letzten Überlassung vor Begründung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Die Vermittlungsprovision ist zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Provision ist zahlbar 14 Tage nach Eingang der Rechnung.
- Wird der Mitarbeiter aufgrund eines freien Mitarbeitervertrages bzw. eines Vertrages mit einem Selbständigen für den Auftraggeber tätig, gelten die Bestimmungen entsprechend mit der Maßgabe, dass anstatt des Bruttojahresgehalt, das zwischen dem Auftraggeber und dem Mitarbeiter vereinbarte monatliche Honorar die Basis der Berechnungsgrundlage bildet.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch im Falle der Vermittlung des Arbeitnehmers in ein Ausbildungsverhältnis mit dem Auftraggeber. Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision ist in diesem Falle die zwischen dem Auftraggeber und dem Zeitarbeitnehmer vereinbarte Bruttoausbildungsvergütung, mindestens aber das zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer zuletzt vereinbarte Bruttomonatsgehalt.
- Vertragslaufzeit / Kündigung
- Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbestimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber
berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. - Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt, wenn
- die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein solches droht.
- der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht.
- der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt.
- der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert.
- Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.
- Geheimhaltung / Datenschutz
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen einschließlich aller personenbezogenen Daten der überlassenen Zeitarbeitnehmer streng vertraulich zu behandeln. Das Gleiche gilt für alle erlangten Kenntnisse über internen Geschäftsvorgängen und -abläufe der Vertragsparteien. Hiervon ausgenommen sind alle Daten und Informationen, die offenkundig oder allgemein bekannt sind.
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse mit äußerster Sorgfalt zu behandeln. Sie treffen diejenigen Vorkehrungen, die zum Schutz der Informationen und
Daten erforderlich sind, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen sie besonders sensible Informationen über ihr eigenes Unternehmen schützen. Sie verpflichten sich weiter, die erhaltenen Informationen und Daten ausschließlich zu Zwecken der vereinbarten Leistungserbringung zu verarbeiten und sie weder anderweitig zu nutzen, noch sie an Dritte weiterzuleiten oder sie diesen zugänglich zu machen. - Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem zur Einhaltung der Anforderungen der Datenschutzgesetze. Die jeweiligen Mitarbeiter werden auf das Datengeheimnis verpflichtet.
- Die in dieser Ziff. festgelegten Verpflichtungen wirken auch nach Beendigung der Zusammenarbeit der Parteien fort. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen. Vom Personaldienstleister erhaltene Datenträger sind zurückzugeben oder zu vernichten.
- Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
- Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder
Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. - Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen.
- Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage
abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Lippstadt
AGB Sportmanagement / Verkauf
Präambel
Die WEP Personal GmbH (im Folgenden „Unternehmen“ genannt) bietet Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Pferdewirtschaft, -Management, -Verkauf an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Dienstleistungen und Produkte, die Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) in Anspruch nehmen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bezüglich der angebotenen Dienstleistungen und Produkte.
2. Vertragsabschluss
Verträge kommen durch schriftliche oder elektronische Annahme des Kundenangebots durch das Unternehmen zustande. Unsere Angebote sind bis zur schriftlichen Annahme unverbindlich.
3. Leistungen des Unternehmens
Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich Sportmanagement. Die spezifischen Leistungen und Produkte, sowie deren Preise, werden im Vertrag festgehalten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise sind in unserer Preisliste angegeben. Zahlungen sind gemäß den im Vertrag festgelegten Fristen zu leisten.
5. Haftung
Das Unternehmen haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten ist uns wichtig. Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Datenschutzvorschriften einzuhalten.
7. Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz des Unternehmens vereinbart.
Impressum
Verantwortlicher i.S.d. des Presserechts und des Rundfunk- und Telemedienstaatsvertrages (RStV) in Verbindung mit §5 Digitale-Dienste-Gesetz DDG:
Jana Etzel
Haftung für Inhalte:
Wir sind gemäß § 8 bis 10 DDG nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt.
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Erlaubnisbehörde AÜG
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Agentur für Arbeit Düsseldorf
Josef-Gockeln-Str. 7
40474 Düsseldorf.